Corona Schutzverordnung - Lockerungen für einige Regeln im RTC

Liebe Mitglieder,

ab 30.05.2020 gelten zur Corona-Schutzverordnung einige Lockerungen. Wir haben unser RTC-Konzept entsprechend angepasst.

Die wichtigste Änderung: Garderoben und Duschen dürfen wieder genutzt werden, wenn auch unter gewissen Einschränkungen. Auch hinsichtlich Durchführung der Medenspiele gibt es einige Erleichterungen.

Die Nutzung der Gastronomie-Verzehrvorauszahlung aus dem Winter 2019/20 wird bis Ende Juni verlängert.

Frohe Pfingsten
H. Lütcke